Müller System-Lagertechnik
UVV Prüfung von Staplern
Der gefahrlose Betrieb von Flurförderzeugen (z. B. Gabelstapler, Hochhubwagen)
hängt entscheidend vom einwandfreien Zustand des Fahrwerks, der Bremsen, der
Lenkung, des Hubwerks, derSicherheitseinrichtungen und anderer
Ausrüstungsgegenstände ab. Ein Versagen dieser Teile kann unter Umständen
schwere Unfälle zur Folge haben. Sie müssen daher durch regelmäßige Prüfungen
auf Schäden, die durch den laufenden Betrieb oder äußere Einwirkung verursacht
worden sein können, überwacht werden. Hierfür sind besondere Fachkenntnisse
erforderlich, die von den Sachkundigenverlangt werden.
Rechtsgrundlage für die regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen durch
Sachkundige ist § 37 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge' (BGV D 27).
Unser Ziel ist es, Ihnen hier so einfach wie mögich zu machen und das schon
seit über 30 Jahren. Unsere sachkundigen und geschulten Kundendienst-Techniker
erledigen diese Prüfung sauber, termingerecht und den Vorschriften entsprechend.
Die geprüften Stapler bzw. Flurförderzeuge erhalten von uns die aktuelle Plakette
und Sie erhalten einen Prüfbericht zum abheften im Prüfbuch. Sollten weitere
Reparaturen oder Nacharbeiten nötig sein, können wir dies natürlich nach Absprache
mit Ihnen und einem Angebot gerne erledigen.